Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Bedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen.

1.2 Der Käufer erklärt sich bei Auftragserteilung mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Stillschweigen des Verkäufers oder Erfüllung der Vertragsleistung gelten in keinem Fall als Zustimmung zu etwaigen Bedingungen des Käufers.

2. Angebote, Vertragsabschluß

2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend.

2.2 Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen sind Eigentum des Verkäufers und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.3 Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn nach der Bestellerteilung der Verkäufer eine Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abschickt. Für Ausführung und Umfang der Lieferung ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. der Lieferschein des Verkäufers maßgebend. Beim Kauf auf Probe gilt das Behalten des Geräts durch den Käufer über die vereinbarte Probezeit hinaus als abgeschlossener Kauf und wird umgehend zum vollen Kaufpreis in Rechnung gestellt.

2.4 Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung des Käufers abhängig gemacht werden.

3. Preise, Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreise in Euro ab Werk. Eine Preisangleichung kann durch Umstände erfolgen, deren Eintreten nicht vom Willen des Verkäufers abhängig ist, u.a. Änderung von Zöllen und Währungsparitäten, Erhöhung von Abgaben, Ausstattungsänderungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, Erhöhung der Materialkosten, höhere Kollektivvertragslöhne oder Änderungen des Einstandspreises für den Verkäufer.

3.2 Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Einlösung etwa laufender Akzepte und etwaiger bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für Lieferung von Ersatzteilen für den betreffenden Kaufgegenstand und an ihm ausgeführten Reparaturen (Ersatzteile, Dienstleistungen) nebst Zinsen Eigentum des Verkäufers. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.

3.3 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Ersatzteilforderungen, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und schließlich auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verrechnet werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Käufer auf den vollen Wert gegen alle Risiken zu versichern.

4. Lieferung

4.1 Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich fix vereinbart, stets freibleibend.

4.2 Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formänderungen der Automaten sowie Teile während der Lieferzeit vor, soweit der Verkaufsgegenstand bzw. dessen Aussehen und Funktion nicht grundlegend geändert wird, auch wenn diese Änderungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften entstehen.

4.3 Im Fall einer vereinbarten Änderung des Auftrages ist der Verkäufer berechtigt, den Liefertermin neu zu bemessen.

4.4 Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände , wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die sich die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände. Dazu Zählen insbesondere behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.

4.5 Nutzung und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Lager des Verkäufers auf den Käufer über.

4.6 Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf besondere Vereinbarung zu Lasten des Käufers.

5. Zahlung

5.1 Alle Zahlungen sind bar, spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen.

5.2 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen von Seiten des Käufers sind unzulässig.


5.3 Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles, bei Annahmeverlust und bei Terminverlust ist der Verkäufer berechtigt, 12% p.a. Verzugszinsen zu berechnen. Im Falle der Säumnis ist der Käufer verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Interventionsgebühren zu vergüten.

5.4 Terminverlust tritt ein, wenn eine Zahlung durch mehr als acht Tage in Verzug gerät, demzufolge sind bei Teil- und Ratenzahlungen alle restlichen Raten sofort fällig. Ebenso tritt Terminverlust ein, wenn der Käufer mit der Übergabe von im Kaufvertrag vereinbarten Wechseln länger als acht Tage in Verzug ist. Terminverlust berechtigt den Verkäufer, vom Geschäft zurückzutreten und Schadenersatzansprüche an den Käufer zu stellen.

6. Gewährleistung, Garantie, Haftung

6.1 Der Verkäufer gewährleistet bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes während der Dauer von sechs Monaten.

6.2 Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der frachtfrei eingesandten Teile. Der Käufer hat die Verpflichtung etwaige ausgetauschte Teile frachtfrei an den Verkäufer zu retournieren. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Sollten die ausgetauschten Teile nicht binnen einer Fristigkeit von 4 Wochen nach Zusendung der neuen Teile an den Verkäufer frachtfrei retourniert werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Austauschteile in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Für verspätet retournierte Teile wird eine Manipulationsgebühr in Höhe von mindestens 10% des Warenwertes der Austauschteile verrechnet.

6.3 Es wird keine Garantie auf Gegenstände, die normalerweise bei sachgemäßem Gebrauch einem besonderen Verschleiß unterliegen geleistet.

6.4 Bei Großhandelsgeschäfte ist jegliche Gewährleistung wie auch Garantie ausgeschlossen. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens (Folgeschadens) wird nicht gewährt. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist, und wenn der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiters, wenn der Käufer die Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Kaufgegenstandes nicht befolgt.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Beschädigungen, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung zurückzuführen sind.

6.5 Für gebrauchte Geräte wird, wenn im Kaufvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart wird, keine Gewährleistung geleistet. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sofort nach Feststellung des Mangels schriftlich angezeigt werden. Allfällige Regressforderungen aus dem Titel "Produkthaftung" i.S.d. PHG sind ausgeschlossen.

6.6 Die Gewährleistung wird insbesondere aufgehoben, wenn die Herkunft der Geräte durch fehlende Werknummern, Seriennummern und dgl. nicht mehr nachvollziehbar ist.

7. Rücktritt vom Vertrag

7.1 Wird der Auftrag vom Käufer widerrufen, oder tritt er aus einem Grunde, der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft zurück, ist der Verkäufer berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe des entgangenen Gewinnes, mindestens jedoch in Höhe von 20% des Kaufpreises zu verlangen.

7.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
a.) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,

b.) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor der Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder

c.) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 4.4 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist.

7.3 Der Rücktritt durch den Verkäufer kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.

8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht

8.1 Ausführungsunterlagen wie z.B.: Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw.

8.2 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen und Produkten von Amatic Industries GmbH (Software der Spiele und deren Bezeichnungen, Geräte und dgl.) stehen dem Verkäufer zu. Es gelten die Bestimmungen wie unter Punkt 8.1.

9. Gerichtsstand und Recht

9.1 Es gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.

9.2 Für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes die Zuständigkeit des Gerichtes Wels vereinbart.